Lieferung per LKW – direkt auf Ihren Stellplatz
Container werden nicht per Paketdienst verschickt, sondern mit dem LKW angeliefert und mit Ladekran oder Abrollsystem abgesetzt. Wir organisieren den Transport und stimmen den Termin persönlich mit Ihnen ab.
Lieferoptionen in Deutschland
Die Lieferzeit beginnt mit dem Zahlungseingang. Sobald Ihre Zahlung eingegangen ist, rufen wir Sie an und vereinbaren den genauen Liefertermin. Die gewählte Lieferart finden Sie in Ihrer Bestellbestätigung und auf Ihrer Rechnung.
Lieferung nach Österreich, in die Schweiz und in die EU
Wir liefern auch außerhalb Deutschlands. Da die Transportkosten stark von Entfernung und Zufahrt abhängen, erhalten Sie dafür ein individuelles Angebot inklusive Transport. Bei Lieferungen in die Schweiz planen wir die Verzollung gemeinsam mit Ihnen; Einfuhrabgaben fallen beim Empfänger an. Angebot für Ihre Lieferadresse anfordern
So bereiten Sie den Stellplatz vor
- Untergrund: eben und tragfähig, zum Beispiel verdichteter Schotter, Pflaster, Beton oder Punktfundamente an den vier Ecken.
- Zufahrt: für einen schweren LKW befahrbar – in der Regel mindestens 3,5 m breit und 4 m hoch frei.
- Platz zum Abladen: neben dem Stellplatz genügend Raum zum Rangieren und Abstützen des Fahrzeugs.
- Hindernisse: keine Freileitungen, tief hängenden Äste oder Dachüberstände im Schwenkbereich des Krans.
- Anwesenheit: Bitte seien Sie oder eine beauftragte Person bei der Anlieferung vor Ort.
Besonderheiten Ihres Stellplatzes nennen Sie am besten schon bei der Bestellung im Feld „Hinweise zur Anlieferung“. Im Zweifel rufen Sie uns an: +49 152 37210852.
Bei der Anlieferung
Der Fahrer setzt den Container an der vereinbarten Stelle ab. Prüfen Sie den Container bei der Übergabe auf sichtbare Transportschäden und vermerken Sie diese auf dem Lieferschein. Danach gehört der Container ganz Ihnen.
Genehmigung und Fundament
Ob für das Aufstellen eines Containers eine Baugenehmigung nötig ist, regeln die Bauordnungen der Bundesländer unterschiedlich – maßgeblich sind unter anderem Größe, Nutzung und Standdauer. Das Gleiche gilt in Österreich und der Schweiz für die Vorschriften der Länder bzw. Kantone. Klären Sie das bitte vorab mit Ihrem örtlichen Bauamt.